Spenden

Liebe Mit-Menschen,

seit dem Freistellungsbescheid vom 13.09.2016 ist „Grenzen sind relativ e.V.“ als gemeinnütziger Verein anerkannt und seit dem 01.01.2017 Mitglied beim „Paritätischen Wohlfahrtsverband“.

Viel Engagement, Zeit und vor allem Herzblut stecken in unseren Veranstaltungen, Projekten, Workshops, Kampagnen, Musikunterricht, Beratungen, Öffentlichkeitsarbeit & Bewusstseinsbildung mit denen wir Menschen aller Backgrounds zusammenbringen und uns für interdisziplinäre Kultur, gesamtgesellschaftliche Inklusion, Dialog & Miteinander sowie gelebten Frieden einsetzen.

Um unsere relevante und vielfältige Arbeit auch in Zukunft weiterführen und den wachsenden Anforderungen gerecht werden zu können, sind wir dringend auf Spenden für folgende Kostenbereiche angewiesen:

  1. Institutionelle Vereinsinfrastruktur (Personal- & Honorarkosten, laufende Kosten, Miete & Büroausstattung für unser neues Vereinsbüro, Außenauftritt, etc.)
  2. Eigenmittel bei unseren Projekten, Veranstaltungen und Kampagnen: Kampagne 2. Inklusions- & Friedenssong, GSR e.V. Public Events, Celebrate the music, etc.

Dabei sind Transparenz, Wirkung und Teamspirit für uns essenziell!

Wir informieren unsere Spender stets über aktuelle Projekte und Vereinsaktivitäten. Weiter planen wir regelmäßige Treffen, gemeinsame Veranstaltungen und Aktionen.

Für Rückfragen und Informationen stehen wir Dir natürlich gerne zur Verfügung.
Kontakt: Mischa Gohlke, mischa.gohlke@grenzensindrelativ.de

Wir freuen uns über jede einmalige und/oder regelmäßige (monatliche) Spende! 🙂
Bereits kleine Beträge können Großes bewirken!
Spendenbescheinigungen können selbstverständlich ausgestellt werden.

Gespendet werden kann direkt über das Spendenformular oder per Überweisung:

Spendenkonto: GLS Bank, Inhaber: Grenzen sind relativ e.V., IBAN: DE93430609672064561500, BIC: GENODEM1GLS

Lade Spendenformular...

Spenden an den Verein „Grenzen sind relativ e.V.“ sind gemäß dem Freistellungsbescheid des Finanzamt Hamburg-Nord vom 14.07.2022 im Rahmen des § 10b EStG als gemeinnützige Sonderaufwendungen steuerlich abzugsfähig.